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Kündigungstermin-Rechner: Was kostet dich die Doppelmiete?

Rechne in 30 Sekunden aus, wann dein Mietvertrag frühestens endet und wie lange du ohne Nachmieter doppelt Miete zahlst.

Die Miete der Wohnung, aus der du ausziehst.
Zeigt, was du mit Nachmieter noch zahlst.
Ab diesem Tag zahlst du die neue Miete.
Beim Vermieter. Rechne beim Einschreiben ein paar Tage Postweg ein.
Steht in deinem Mietvertrag.
Massgebend ist dein Mietvertrag.

Die Berechnung läuft nur in deinem Browser. Es wird nichts gespeichert.

So rechnet der Rechner

Eine Wohnung kannst du nur auf einen Kündigungstermin kündigen, und die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. Der Rechner sucht den ersten Termin, der mit deinem Eingangsdatum noch erreichbar ist. Liegt dieser Termin nach dem Einzug in die neue Wohnung, zahlst du in der Zwischenzeit doppelt.

Art. 266c OR: Wohnungen können mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden. Gibt es keinen, gilt das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.

Art. 266a OR: Vereinbarte längere Fristen und andere Termine gehen vor. Wird ein Termin verpasst, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen.

Art. 264 OR: Wer einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt, ist von da an von der Miete befreit.

Beispiel: Du hast eine neue Wohnung ab 1. November. Im Vertrag stehen drei Monate Frist und die Termine 31. März und 30. September. Den 30. September verpasst du, weil die Kündigung erst im Juli eintrifft. Der nächste Termin ist der 31. März. Von November bis März sind das fünf Monate doppelt, bei CHF 1'800 Miete also CHF 9'000.

Ortsübliche Kündigungstermine nach Kanton

Die Termine gelten nur, wenn dein Mietvertrag keine eigenen festlegt, und sie unterscheiden sich teils von Gemeinde zu Gemeinde. Amtliche Listen gibt es nur für wenige Kantone. Wir zeigen deshalb offen, wie gut jede Angabe belegt ist.

amtlich kantonale Stelle oder Rahmenmietvertrag   Übersicht übereinstimmende öffentliche Übersichten   uneinheitlich je nach Gemeinde oder Quellen widersprechen sich

KantonTermine für WohnungenBeleg
Aargau31.3., 30.6., 30.9.Übersicht
Appenzell AusserrhodenJedes Monatsende ausser Dezemberamtlich
Appenzell InnerrhodenJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
Basel-LandschaftJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
Basel-StadtJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
BernJedes Monatsende ausser Dezember; Stadt Bern: 30.4. und 31.10.Übersicht
Freiburg31.3., 30.6., 30.9., teils zusätzlich 31.12.uneinheitlich
GenfKeine Ortsübung; Rahmenmietvertrag: alle 3 Monate ab Mietbeginnamtlich
GlarusJedes MonatsendeÜbersicht
GraubündenJe nach Gemeinde, meist 31.3. und 30.9.uneinheitlich
JuraJe nach Gemeindeuneinheitlich
LuzernQuellen widersprechen sichuneinheitlich
Neuenburg31.3., 30.6., 30.9., teils zusätzlich 31.12.uneinheitlich
Nidwalden31.3., 30.6., 30.9.Übersicht
Obwalden31.3., 30.6., 30.9.Übersicht
St. GallenJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
SchaffhausenJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
Solothurn31.3. und 30.9.; Region Olten-Gösgen: 31.3., 30.6., 30.9.uneinheitlich
SchwyzJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
ThurgauJe nach Gemeindeuneinheitlich
TessinJe nach Gemeindeuneinheitlich
UriJedes Monatsende ausser DezemberÜbersicht
Waadt1.4., 1.7., 1.10. jeweils mittags (Mietende praktisch Ende März, Juni, September)amtlich
WallisKeine einheitlichen Termine bekanntuneinheitlich
Zug31.3., 30.6., 30.9.Übersicht
Zürich31.3., 30.6., 30.9.; Stadt Zürich: 31.3. und 30.9.Übersicht

Quellen, Stand September 2026: Obligationenrecht Art. 264, 266a, 266c; Mieterinnen- und Mieterverband; Schlichtungsstelle Appenzell Ausserrhoden; Rahmenmietverträge Waadt (RULV) und Genf; Übersichten von Comparis (2021), homegate (2024) und ImmoScout24 (2025). Die Termine je Gemeinde führt die Datenbank der Schlichtungsbehörden auf mietrecht.ch. Im Zweifel gibt die Schlichtungsbehörde deines Kantons kostenlos Auskunft.

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses, bei Wohnungen mindestens drei Monate. Der Kündigungstermin ist das Datum, auf das gekündigt werden kann, zum Beispiel der 31. März oder jedes Monatsende.

Wann muss meine Kündigung beim Vermieter sein?

Spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist. Für den 30. September mit drei Monaten Frist muss sie also bis am 30. Juni eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.

Was passiert, wenn ich den Kündigungstermin verpasse?

Die Kündigung ist nicht ungültig, sie gilt einfach auf den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR). Bis dahin schuldest du die Miete, ausser du schlägst einen zumutbaren Nachmieter vor (Art. 264 OR).

Gelten die Termine aus dem Mietvertrag oder die ortsüblichen?

Die im Mietvertrag vereinbarten Termine und Fristen gehen vor, sofern die Frist nicht kürzer als drei Monate ist. Die ortsüblichen Termine gelten nur, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.

Muss ich die ganze Doppelmiete bezahlen?

Der Rechner zeigt die Obergrenze. Vermietet der Vermieter die Wohnung vorher weiter, muss er sich die Einnahmen anrechnen lassen (Art. 264 Abs. 3 OR). Sicher früher aus dem Vertrag kommst du mit einem zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter. Wie das geht, steht im Ratgeber mit Musterbriefen.

Hinweis: Der Rechner gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er gilt für Wohnungen, nicht für Geschäftsräume, möblierte Zimmer oder befristete Verträge. Bei einer Familienwohnung braucht die Kündigung die Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners (Art. 266m OR).