So rechnet der Rechner
Eine Wohnung kannst du nur auf einen Kündigungstermin kündigen, und die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter sein. Der Rechner sucht den ersten Termin, der mit deinem Eingangsdatum noch erreichbar ist. Liegt dieser Termin nach dem Einzug in die neue Wohnung, zahlst du in der Zwischenzeit doppelt.
Art. 266c OR: Wohnungen können mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden. Gibt es keinen, gilt das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
Art. 266a OR: Vereinbarte längere Fristen und andere Termine gehen vor. Wird ein Termin verpasst, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen.
Art. 264 OR: Wer einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlägt, ist von da an von der Miete befreit.
Beispiel: Du hast eine neue Wohnung ab 1. November. Im Vertrag stehen drei Monate Frist und die Termine 31. März und 30. September. Den 30. September verpasst du, weil die Kündigung erst im Juli eintrifft. Der nächste Termin ist der 31. März. Von November bis März sind das fünf Monate doppelt, bei CHF 1'800 Miete also CHF 9'000.
Ortsübliche Kündigungstermine nach Kanton
Die Termine gelten nur, wenn dein Mietvertrag keine eigenen festlegt, und sie unterscheiden sich teils von Gemeinde zu Gemeinde. Amtliche Listen gibt es nur für wenige Kantone. Wir zeigen deshalb offen, wie gut jede Angabe belegt ist.
amtlich kantonale Stelle oder Rahmenmietvertrag Übersicht übereinstimmende öffentliche Übersichten uneinheitlich je nach Gemeinde oder Quellen widersprechen sich
| Kanton | Termine für Wohnungen | Beleg |
|---|---|---|
| Aargau | 31.3., 30.6., 30.9. | Übersicht |
| Appenzell Ausserrhoden | Jedes Monatsende ausser Dezember | amtlich |
| Appenzell Innerrhoden | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Basel-Landschaft | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Basel-Stadt | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Bern | Jedes Monatsende ausser Dezember; Stadt Bern: 30.4. und 31.10. | Übersicht |
| Freiburg | 31.3., 30.6., 30.9., teils zusätzlich 31.12. | uneinheitlich |
| Genf | Keine Ortsübung; Rahmenmietvertrag: alle 3 Monate ab Mietbeginn | amtlich |
| Glarus | Jedes Monatsende | Übersicht |
| Graubünden | Je nach Gemeinde, meist 31.3. und 30.9. | uneinheitlich |
| Jura | Je nach Gemeinde | uneinheitlich |
| Luzern | Quellen widersprechen sich | uneinheitlich |
| Neuenburg | 31.3., 30.6., 30.9., teils zusätzlich 31.12. | uneinheitlich |
| Nidwalden | 31.3., 30.6., 30.9. | Übersicht |
| Obwalden | 31.3., 30.6., 30.9. | Übersicht |
| St. Gallen | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Schaffhausen | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Solothurn | 31.3. und 30.9.; Region Olten-Gösgen: 31.3., 30.6., 30.9. | uneinheitlich |
| Schwyz | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Thurgau | Je nach Gemeinde | uneinheitlich |
| Tessin | Je nach Gemeinde | uneinheitlich |
| Uri | Jedes Monatsende ausser Dezember | Übersicht |
| Waadt | 1.4., 1.7., 1.10. jeweils mittags (Mietende praktisch Ende März, Juni, September) | amtlich |
| Wallis | Keine einheitlichen Termine bekannt | uneinheitlich |
| Zug | 31.3., 30.6., 30.9. | Übersicht |
| Zürich | 31.3., 30.6., 30.9.; Stadt Zürich: 31.3. und 30.9. | Übersicht |
Quellen, Stand September 2026: Obligationenrecht Art. 264, 266a, 266c; Mieterinnen- und Mieterverband; Schlichtungsstelle Appenzell Ausserrhoden; Rahmenmietverträge Waadt (RULV) und Genf; Übersichten von Comparis (2021), homegate (2024) und ImmoScout24 (2025). Die Termine je Gemeinde führt die Datenbank der Schlichtungsbehörden auf mietrecht.ch. Im Zweifel gibt die Schlichtungsbehörde deines Kantons kostenlos Auskunft.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses, bei Wohnungen mindestens drei Monate. Der Kündigungstermin ist das Datum, auf das gekündigt werden kann, zum Beispiel der 31. März oder jedes Monatsende.
Wann muss meine Kündigung beim Vermieter sein?
Spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist. Für den 30. September mit drei Monaten Frist muss sie also bis am 30. Juni eintreffen. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Was passiert, wenn ich den Kündigungstermin verpasse?
Die Kündigung ist nicht ungültig, sie gilt einfach auf den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR). Bis dahin schuldest du die Miete, ausser du schlägst einen zumutbaren Nachmieter vor (Art. 264 OR).
Gelten die Termine aus dem Mietvertrag oder die ortsüblichen?
Die im Mietvertrag vereinbarten Termine und Fristen gehen vor, sofern die Frist nicht kürzer als drei Monate ist. Die ortsüblichen Termine gelten nur, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
Muss ich die ganze Doppelmiete bezahlen?
Der Rechner zeigt die Obergrenze. Vermietet der Vermieter die Wohnung vorher weiter, muss er sich die Einnahmen anrechnen lassen (Art. 264 Abs. 3 OR). Sicher früher aus dem Vertrag kommst du mit einem zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter. Wie das geht, steht im Ratgeber mit Musterbriefen.
Hinweis: Der Rechner gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Er gilt für Wohnungen, nicht für Geschäftsräume, möblierte Zimmer oder befristete Verträge. Bei einer Familienwohnung braucht die Kündigung die Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners (Art. 266m OR).